Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Für alle Lieferungen gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie die Verkäuferin schriftlich bestätigt hat. Die Verkäuferin haftet nur für ein eigenes grob fahrlässiges Verschulden und solches ihrer Erfüllungsgehilfen. Von der Verkäuferin genannte Eigenschaften der gelieferten Ware gelten nur als zugesichert, wenn sie diese schriftlich bestätigt hat. Mängelrügen sind unverzüglich geltend zu machen.
- Bei Sammelbestellungen haftet jeder einzelne, der Sammelbestellung beigetretene Kunde, gesamtschuldnerisch nach §§ 421 und 427 BGB. Alle Abladestellen einer Sammelbestellung müssen innerhalb des gleichen Postleitzahlengebietes liegen, Abladestellen außerhalb dieses Bereiches berechtigen die Verkäuferin zur Nachberechnung. Nachbestellungen sind nur nach Rücksprache mit der Verkäuferin möglich, es besteht kein Anspruch auf Nachbestellungen.
- Die Verkäuferin ist zu Teillieferungen berechtigt.
- Bei unerwarteten Ereignissen ist die Verkäuferin berechtigt, die Lieferfristen zu verlängern oder Liefermengen einzuschränken. Bei Ereignissen höherer Gewalt ist die Verkäuferin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Führen diese Ereignisse zu einer Erhöhung der Einstandspreise hat die Verkäuferin das Recht, den bei Bestellung vereinbarten Preis zu erhöhen. Die Verkäuferin muss den Käufer unverzüglich darüber informieren. Der Käufer hat bei einer nachträglichen Preiserhöhung wegen unerwarteten Ereignissen das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Es besteht keine Schadensersatzpflicht durch Verkäuferin.
- Weicht die Abnahmemenge von der Bestellmenge ab ist die Verkäuferin berechtigt den Preis gemäß Staffelpreisliste anzupassen. Bei Sammelbestellungen wird der Preis für alle, der Sammelbestellung beigetretenen Käufern, angepasst.
- Der vereinbarte Preis bei Bestellung hat Gültigkeit bis zur Lieferung und bleibt unberührt von zwischenzeitlichen Preisänderungen.
- Verbrauchern steht nach § 13 BGB ein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen zu. Der Käufer hat das Recht, innerhalb von vierzehn Tagen ab Bestellung ohne Angabe von Gründen von dem Vertrag zurückzutreten. Das Widerrufsrecht erlischt nach § 312g Abs. 2 Nr. 4 GBG wenn die Ware bei Lieferung mit Restbeständen im Tank des Käufers vermischt wird. Zur Ausübung des Rücktrittsrechts hat der Käufer der Verkäuferin eine eindeutige Erklärung per Post, Fax oder E-Mail zu übermitteln.
- Der Käufer hat für die Wahrung etwaiger Rückgriffsrechte gegen Transportführer notwendige Maßnahmen und Feststellungen zu treffen. Für Schäden, die durch technische Mängel der Tanks, Umschließungen, Messvorrichtungen oder anderer Einrichtungen in unmittelbarem Besitz oder durch fehlerhafte Angaben des Käufers entstehen haftet allein der Käufer.
- Schadenersatzansprüche gegen die Verkäuferin beschränken sich in dem Fall nur auf den doppelten Wert der Lieferung, durch die der Käufer geschädigt ist. Kaufpreisforderungen werden mit der Übergabe der Ware fällig. Sofern nichts anderes vereinbart ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug mit der Lieferung fällig. Der Tag der Lieferung der Ware gilt gleichzeitig als Rechnungsdatum und ist für die Errechnung der Zahlungsfristen maßgebend. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist die Verkäuferin berechtigt, vom Tage des Zugangs der ersten Zahlungserinnerung an Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat zuzüglich gültiger Umsatzsteuer zu verlangen.
- Bei Zahlungsverzug des Käufers oder wesentlicher Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ist die Verkäuferin ohne Nachfristsetzung berechtigt, von allen etwa bestehenden Verträgen, auch solchen, bei denen Zahlungsverzug des Käufers nicht vorliegt, zurückzutreten, wobei ihr vorbehalten bleibt, Schadensersatz vom Käufer zu verlangen. Die Verkäuferin kann auch sofortige Bezahlung aller sonstigen Forderungen ohne Rücksicht auf entgegenstehende Zahlungsbedingungen oder –vereinbarungen verlangen. Eine Aufrechnung von Ansprüchen gegen Zahlungsansprüche der Verkäuferin ist nur zulässig, wenn diese von ihr anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Von Pfändungen ist die Verkäuferin unverzüglich zu benachrichtigen.
- Lieferungen der Verkäuferin erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an der Ware geht dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten fälligen Verbindlichkeiten gegenüber der Verkäuferin, auch aus etwaigen Wechsel, erfüllt hat. Bei laufender Rechnung dient das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der der Verkäuferin zustehenden Saldoforderung. Bei einer Rücknahme der Vorbehaltsware gehen die Kosten zu Lasten des Käufers. Etwaige Vermischung gelieferter Ware mit beim Käufer noch vorhandener Ware erfolgt im Auftrag der Verkäuferin mit Wirkung für diese, ohne dass ihr hieraus Verbindlichkeiten entstehen. An der durch die Vermischung entstehenden neuen Sache erwerben Käufer und Verkäuferin Miteigentumsanteile im Verhältnis der vermischten Mengen. Zur Sicherung bestehender Forderungen gemäß vorstehendem Absatz überträgt der Käufer sein Miteigentumsanteil auf die die Übertragung annehmende Verkäuferin.
- Der Käufer verwahrt die neue Sache im Auftrage der Verkäuferin für diese unentgeltlich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes.
- Die Verkäuferin ist berechtigt im Verzug des Käufers aus der vorhandenen neuen Sache Ware in der von ihr gelieferten Menge auszusondern, höchstens jedoch in der Menge, die der offen stehenden Forderung entspricht.
- Bei Weiterveräußerung der Ware tritt der Käufer hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten, die ihm aus diesem Rechtsgeschäft erwachsen, an die Verkäuferin ab. Der Käufer ist auf Verlangen der Verkäuferin verpflichtet, ihr den Schuldner zu benennen und die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
- Erfüllungsort für alle Lieferungen ist die Stelle, von der aus die Lieferung erfolgt.
- Sind einzelne Bedingungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, so bleiben die übrigen Bedingungen wirksam.
Datum der Veröffentlichung:25.05.2017